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BVerwG, 23.11.1960 - V C 70.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.05.1958 - V C 216.54
Auszug aus BVerwG, 23.11.1960 - V C 70.59
Ein Aufopferungsanspruch besonderer Art könnt als Anspruchsgrundlage nicht in Betracht (BVerwGE 8, 4). - BVerwG, 25.05.1960 - V C 294.58
Zahlung einer Entschädigung für im Jahre 1945 abgelieferte Edelmetalle an die …
Auszug aus BVerwG, 23.11.1960 - V C 70.59
Eine Verweisung des Rechtsstreits an das örtlich und sachlich zuständige Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist nicht möglich(Urteil vom 25. Mai 1960 - BVerwG V C 294.58); sie ist auch nicht beantragt.
- BVerwG, 21.07.1964 - V C 86.63
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 23. November 1960 - BVerwG V C 70.59 - entschieden hat, ist für den Begriff des Geltungsbereichs in § 2 AbgG maßgebend allein der jeweilige tatsächliche Herrschaftsbereich der westlichen Besatzungsmächte. - BSG, 27.09.1973 - 10 RV 61/73 Bundesrepublik oder Westberlins verursacht haben, so hätte ein dahingehender Entschädigungswille der Bundesrepublik - schon wegen der oben erwähnten engen Verbindung mit den Pariser Verträgen - im Gesetz klar zum Ausdruck kommen müssen, weil eine solche Erweiterung der Verpflichtungen 'des Bundes über die mit den drei westlichen Besatzungsmächten geschlossenen Vereinbarungen hinausgeht (vgl° hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25" November 1960 - V C 70.59; OVG Berlin, Beschlüsse vom 13" April und 1312. Dezember 1960.